KI-Kennzeichnung prüfen: Roboter neben einer Inhaltskarte mit den Ergebnissen Kennzeichnen, Keine Pflicht und Hinweis nötig

KI-Kennzeichnungspflicht prüfen

Werkzeug · EU AI Act

Muss dieser Inhalt als KI-erzeugt gekennzeichnet werden? Drei bis sechs Fragen führen durch Art. 50 EU AI Act, für Anbieter eines KI-Systems bis zu zehn. Am Ende stehen die Antwort, die Begründung und, wo ein sichtbarer Hinweis nötig ist, der Hinweistext zum Kopieren.

Kostenlos, ohne Anmeldung.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Check ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

Muss dieser Inhalt gekennzeichnet werden?

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Art. 50 regelt vier Fälle, und nur einer davon betrifft die meisten Unternehmen im Alltag.

  • Wer ein KI-System anbietet, das mit Menschen spricht, muss es so bauen, dass die Person den KI-Charakter erkennt. Das ist Absatz 1 und trifft den Anbieter.
  • Wer ein KI-System anbietet, das Texte, Bilder, Audio oder Video erzeugt, muss die Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen, etwa durch Wasserzeichen oder Metadaten. Das ist Absatz 2 und trifft ebenfalls den Anbieter. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt dafür eine Frist bis zum 2. Dezember 2026.
  • Wer Emotionserkennung oder biometrische Einordnung einsetzt, muss die Betroffenen informieren. Das ist Absatz 3.
  • Wer als Betreiber einen Deepfake veröffentlicht oder einen KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde. Das ist Absatz 4, und das ist der Fall, um den es beim Veröffentlichen geht.

Für Unternehmen, die KI-Werkzeuge nutzen, heißt das: Die Kennzeichnung im Werkzeug selbst ist Sache des Anbieters. Ihre Pflicht beginnt, wenn Sie etwas veröffentlichen, das echt wirken könnte oder das die Öffentlichkeit informiert.

Wie der Check arbeitet

  1. Sie wählen Ihre Rolle: Nutzen Sie KI-Werkzeuge, oder bieten Sie selbst ein KI-System an?
  2. Bieten Sie selbst ein KI-System an, fragt der Check zuerst nach dem System: Spricht es direkt mit Menschen, erzeugt es Inhalte? Ihre Pflichten als Anbieter erscheinen im Ergebnis; veröffentlichen Sie die Ausgaben auch selbst, prüft der Check danach den Inhalt.
  3. Sie beschreiben den Inhalt: Text, Bild, Video, Audio, Chatbot oder Emotionserkennung, und was die KI daran getan hat.
  4. Sie beantworten die Fragen, an denen das Gesetz entscheidet: Wirkt der Inhalt echt? Ist er Kunst oder Satire? Wurde der Text von einer fachkundigen Person geprüft?
  5. Sie erhalten die Einordnung mit dem Artikel und Absatz, aus dem sie folgt, wo nötig den Hinweistext in Deutsch und Englisch zum Kopieren und eine kurze Liste, was noch zu tun ist.

Der Check prüft jeweils einen Inhalt. Für ein Bild in einem Artikel gilt eine andere Antwort als für den Artikeltext; prüfen Sie beides.

Die Begriffe, an denen es hängt

Deepfake. Art. 3 Nr. 60 definiert ihn als KI-erzeugten oder manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Ein erzeugtes Produktfoto, das wie eine Aufnahme aussieht, ist damit ein Deepfake. Eine erkennbare Illustration ist keiner.

Öffentliches Interesse. Absatz 4 meint Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren: Nachrichten sowie politische, gesundheitliche oder rechtliche Informationen. Werbung und Produkttexte fallen in der Regel nicht darunter, es sei denn, sie enthalten Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit.

Redaktionelle Verantwortung. Die Pflicht für solche Texte entfällt, wenn eine fachkundige Person den Text inhaltlich geprüft hat, mindestens die Fakten, und eine Person oder Ihr Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt. Rechtschreibkontrolle oder ein Impressum genügen nicht.

Standardbearbeitung. Zuschneiden, Entrauschen, Farbkorrektur oder Rechtschreibkorrektur verändern die Eingabe nicht wesentlich. Das Gesetz nimmt solche unterstützenden Funktionen ausdrücklich aus.

Offensichtlich. Beim Chatbot entfällt der Hinweis nur, wenn eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person den KI-Charakter ohne Hinweis erkennt. Ein Chatfenster mit Menschennamen und Foto ist das Gegenteil davon.

Drei Beispiele

Ein Blogbeitrag zur neuen Heizungsregel, Entwurf von ChatGPT, von der Fachabteilung geprüft und unter dem Namen der Autorin veröffentlicht. Keine Pflicht nach Art. 50, weil geprüft und verantwortet. Ein freiwilliger Hinweis ist üblich.

Ein erzeugtes Foto des Teams vor dem Firmengebäude, das es so nie gab. Deepfake, Offenlegung Pflicht: Bildunterschrift „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt“, Metadaten des Werkzeugs nicht entfernen.

Ein Chatbot auf der Website, der als „Lisa“ mit Porträtfoto antwortet. Hinweispflicht: Nutzer müssen vor der ersten Nachricht erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Name und Foto verschleiern das, deshalb muss der Hinweis gut sichtbar sein.

Die EU-Symbole

Die Europäische Kommission hat drei Symbole veröffentlicht, mit denen Deepfakes und veröffentlichte KI-Texte gekennzeichnet werden können: ein Grundsymbol, eines für vollständig KI-erzeugte und eines für teilweise KI-veränderte Inhalte, je in vier Varianten: schwarz, weiß und beide mit 50 Prozent Transparenz. Die Symbole sind freiwillig. Die Offenlegung ist es nicht. Nach den Nutzertests der Kommission ist das Symbol zusammen mit einem kurzen Text besser verständlich.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Gilt die Kennzeichnungspflicht schon?

Ja. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Eine Übergangsfrist gibt es nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2: Anbieter, deren System vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurde, müssen sie bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen (Art. 111 Abs. 4). Für Betreiber, die veröffentlichen, gibt es keine Übergangsfrist. Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die vor dem 2. August 2026 mit KI erzeugt oder verändert wurden, und Texte, die vorher veröffentlicht wurden, müssen nach den Leitlinien der Kommission nicht nachträglich gekennzeichnet werden.

Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?

Nein. Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 gilt für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und nicht redaktionell geprüft wurden. Werbung und Produkttexte sind in der Regel nicht erfasst, solange sie keine Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit enthalten; intern genutzte Texte ebenfalls nicht.

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Kennzeichnungspflichtig ist ein Deepfake, also ein Bild, das echt wirken könnte. Eine erkennbare Illustration oder ein abstraktes Motiv ist keiner. Im Zweifel kennzeichnen: Die Grenze ist eine Einschätzung.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Nein. Der Hinweis gehört an den Inhalt: in die Bildunterschrift, an den Anfang des Textes oder ins Chatfenster vor der ersten Nachricht. Art. 50 Abs. 5 verlangt, dass die Information spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt oder dem System klar und eindeutig gegeben wird und den geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht.

Wer haftet, wenn das Werkzeug kein Wasserzeichen setzt?

Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Abs. 2 ist Pflicht des Anbieters. Ihre Pflicht als Betreiber ist die Offenlegung nach Abs. 4. Beides ist unabhängig voneinander: Ein fehlendes Wasserzeichen entbindet Sie nicht, und Ihr Hinweis ersetzt das Wasserzeichen nicht.

Was gilt für Kunst und Satire?

Die Offenlegung bleibt Pflicht, darf aber so erfolgen, dass sie das Werk nicht stört, etwa im Abspann oder in der Beschreibung.

Was gilt für Texte, die eine KI übersetzt hat?

Die Leitlinien der Kommission ordnen das nicht einheitlich ein: An einer Stelle zählen sie KI-Übersetzungen zur Standardbearbeitung, an anderer führen sie die geprüfte Übersetzung als Fall der redaktionellen Ausnahme. Der Check behandelt eine Übersetzung deshalb vorsichtshalber als Veränderung. Sicher ist: Prüft eine fachkundige Person die Übersetzung und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entsteht keine Pflicht nach Art. 50.

Ersetzt der Check eine Rechtsberatung?

Nein. Er ordnet Ihren Fall nach dem Wortlaut von Art. 50 ein und nennt die Stelle, aus der die Antwort folgt. Bei Emotionserkennung, biometrischen Verfahren und Inhalten mit realen Personen sollte ein Anwalt draufsehen.

Was der Check nicht tut

Er erkennt nicht, ob ein Inhalt mit KI erstellt wurde; das wissen Sie selbst. Er prüft nicht Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht, die neben Art. 50 gelten. Und er ersetzt nicht die Prüfung, ob Ihr Einsatz überhaupt erlaubt ist: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen verbietet Art. 5 Abs. 1 Buchst. f, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen.

Rechtsstand

Rechtsstand: 15. September 2026. Diese Angaben sind eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung; sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

Geprüft gegen den konsolidierten Text von Art. 50 und Art. 111, die Leitlinien der Europäischen Kommission zu Art. 50 vom 20. Juli 2026 und die Kommissions-Seite zu den EU-Symbolen. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Fristen verschoben und für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 eingeführt; alle übrigen Pflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026.

Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen insgesamt steht?

Der EU-AI-Act-Compliance-Audit prüft Ihre KI-Nutzung gegen alle Pflichten, nicht nur gegen Art. 50.

Zum EU-AI-Act-Compliance-Audit →

Unabhängig von der Kennzeichnung gilt Art. 4.

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz beim eigenen Personal unterstützen.

Zur Mitarbeiterschulung nach dem EU AI Act →

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