Mitarbeiterschulung

Mitarbeiterschulung nach dem EU AI Act: was Art. 4 wirklich verlangt.

Die Pflicht besteht, aber sie verlangt etwas anderes, als die meisten erwarten. Nicht ein Zertifikat für jeden, sondern Maßnahmen, die zu Ihren Systemen und Ihren Leuten passen. Deshalb steht am Anfang eine Bestandsaufnahme Ihrer Abläufe.

Rechtsgrundlage

Was im Gesetz steht

Art. 4 EU AI Act ist ein einziger Satz. Er wird oft verkürzt zu „Mitarbeitende müssen geschult werden“. Der Wortlaut sagt etwas Genaueres:

Art. 4 Abs. 1 EU AI Act

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

Zwei Stellen sind entscheidend und werden meist überlesen: der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, und die Personen oder Personengruppen, bei denen sie eingesetzt werden. Beides ist ausdrücklich zu berücksichtigen. Damit ist die Frage nicht, ob geschult wird, sondern ob die Maßnahme zu Ihrem Betrieb passt.

Rechtsstand: 29. August 2026. Diese Angaben sind eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung; sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

Der Kern

Warum eine Schulung von der Stange die Pflicht nicht erfüllt

Ein fertiger Online-Kurs erklärt, wie Sprachmodelle funktionieren und wo ihre Grenzen liegen. Das ist nützlich und deckt die Grundlagen ab. Was er nicht kann, ist das, was der Gesetzestext ausdrücklich verlangt:

Er kennt Ihre Systeme nicht

Ob bei Ihnen ein Chatbot im Kundenservice läuft, ein Bewerbungs-Vorfilter oder eine Übersetzungshilfe, macht für Risiko und Schulungsbedarf den ganzen Unterschied.

Er kennt Ihre Datenlage nicht

Wer Personendaten, Mandanten-Unterlagen oder Konstruktionsdaten in ein KI-System gibt, braucht andere Inhalte als jemand, der Textentwürfe formulieren lässt.

Er kennt Ihre Rollen nicht

Geschäftsführung, Fachabteilung, IT und externe Dienstleister brauchen unterschiedliche Tiefe. Ein Kurs für alle ist für die einen zu viel und für die anderen zu wenig.

Er kennt die Betroffenen nicht

Art. 4 nennt ausdrücklich die Personengruppen, bei denen die Systeme eingesetzt werden. Wer über Bewerber oder Beschäftigte entscheidet, trägt eine andere Verantwortung.

Deshalb ist die Reihenfolge bei uns umgekehrt zur üblichen: erst sehen wir uns an, was bei Ihnen läuft, dann steht fest, wer was lernen muss.

Die Reihenfolge

Erst die Bestandsaufnahme, dann die Schulung

Bevor irgendjemand in einen Kurs geht, sehen wir uns an, was in Ihrem Unternehmen tatsächlich passiert. Das ist kein Vorgeplänkel, sondern die Grundlage dafür, dass die Schulung die Pflicht überhaupt erfüllen kann.

1

Welche KI-Systeme laufen wirklich

Nicht nur die eingekauften: auch die Assistenten in Office-Programmen, die Funktionen im CRM und die Werkzeuge, die einzelne Abteilungen ohne Abstimmung eingeführt haben.

2

In welchen Abläufen sie stecken

Wir gehen die Prozesse durch, in denen KI mitentscheidet oder vorbereitet: Bewerbung, Angebot, Kundenkontakt, Qualitätsprüfung. Dort entstehen Risiko und Schulungsbedarf.

3

Wer damit arbeitet und wer betroffen ist

Rollen und Personengruppen, so wie Art. 4 sie verlangt. Daraus ergibt sich, wer welche Tiefe braucht, und wer gar nichts braucht.

4

Was davon dokumentiert werden muss

Verfahrensverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzung, Einwilligungen. Was fehlt, wird benannt; was reicht, bleibt stehen.

Diese Bestandsaufnahme ist der EU-AI-Act-Compliance-Audit. Sein Ergebnis ist ein Schulungs-Plan, der sagt, welche Gruppe was lernen muss, und eine Roadmap für die übrigen Pflichten. Danach folgt die Weiterbildung, entweder als AI-Literacy-Kurs für die Grundlagen oder als Inhouse-Workshop, der mit Ihren echten Abläufen arbeitet.

Wie es weitergeht

Wenn aus der Bestandsaufnahme mehr wird als Schulungsbedarf

Oft zeigt die Bestandsaufnahme zweierlei: dass an einer Stelle geschult werden muss, und dass an einer anderen ein Ablauf besser mit einem eigenen System liefe. Der häufigste Fall ist ein Werkzeug, in das heute Daten wandern, die das Haus nicht verlassen dürfen.

Dafür gibt es die KI-Implementierung: Einführung von KI in einen konkreten Ablauf, auf Wunsch mit lokal betriebenen Modellen auf Ihrer eigenen Infrastruktur. Das ist kein Verkaufsanschluss, sondern die ehrliche Antwort, wenn Schulung allein das Problem nicht löst. Umgekehrt gilt genauso: wo eine Schulung reicht, sagen wir das und bauen nichts.

Schulungsbedarf

Ihr Team arbeitet mit Standard-Werkzeugen und braucht Sicherheit im Umgang.

Zum AI-Literacy-Kurs →

Pflichten unklar

Sie wissen nicht, welche Systeme bei Ihnen unter welche Pflicht fallen.

Zum Compliance-Audit →

Ablauf trägt nicht

Ein Prozess braucht ein eigenes System, oft mit Daten, die im Haus bleiben müssen.

Zur KI-Implementierung →

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Schulungspflicht.

Rechtsstand: 29. August 2026. Diese Angaben sind eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung; sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

Müssen wir unsere Mitarbeitenden nach dem EU AI Act schulen?

Art. 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber seit dem 2. Februar 2025, Maßnahmen zu ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz beim eigenen Personal unterstützen. Der Digitale Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft und hat daraus eine Bemühenspflicht gemacht: Sie müssen etwas tun, aber kein bestimmtes Kompetenzniveau für einzelne Personen garantieren. Praktisch heißt das: ein dokumentiertes Schulungskonzept, zugeschnitten auf Rollen und Risiken, statt eines Zertifikats für jeden. Wer schult, sollte festhalten können, wen, womit und wann.

Reicht ein fertiger Online-Kurs für alle?

Für die Grundlagen ja, für die Pflicht meist nicht. Der Gesetzestext verlangt, den Kontext des Einsatzes und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen, und beides kann ein fertiger Kurs nicht kennen. Üblich ist deshalb eine Kombination: Grundlagen über den Online-Kurs, das Betriebsspezifische im Inhouse-Workshop, aufbauend auf der Bestandsaufnahme.

Was kostet die Bestandsaufnahme?

Sie läuft als EU-AI-Act-Compliance-Audit mit festem Umfang und festem Preis. Wie groß der Umfang ist, hängt davon ab, wie viele Systeme und Rollen zu betrachten sind. Das klären wir in einem kostenfreien Anforderungs-Gespräch.

Wir nutzen nur ChatGPT und Copilot. Betrifft uns das?

Ja. Die Pflicht knüpft am Einsatz an, nicht an der Eigenentwicklung. Wer KI eingekauft hat und Beschäftigte damit arbeiten lässt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Der Umfang der Maßnahmen fällt dann meist kleiner aus, aber er ist nicht null.

Bekommen die Teilnehmenden ein Zertifikat?

Eine Teilnahmebescheinigung pro Person, die festhält, wer wann womit geschult wurde. Ein anerkanntes Zertifizierungsschema für KI-Kompetenz gibt es nicht, und seit der Novelle 2026 verlangt Art. 4 auch keins: Sie müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren, sondern nachvollziehbar etwas getan haben.

Wie lange dauert das Ganze?

Die Bestandsaufnahme dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig davon, wie viele Abteilungen zu sprechen sind. Die Schulung schließt direkt an: der Online-Kurs im eigenen Tempo, der Inhouse-Workshop an einem oder zwei Tagen.

Anfrage

Bestandsaufnahme anfragen.

Schreiben Sie kurz, welche KI-Werkzeuge bei Ihnen im Einsatz sind und wie viele Personen damit arbeiten. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Antwort mit Vorschlag zum Vorgehen.

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